Kosten für psychologische Psychotherapie
In meiner Privatpraxis für psychologische Psychotherapie sind folgende Formen der Abrechnung möglich:
Privatkrankenkasse und Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei mir als approbierte psychologische Psychotherapeutin in der Regel ohne Probleme sowohl von den privaten als auch von den Beihilfen übernommen. Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistung und einer umfassenden Diagnostik erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte erfragen Sie im Vorfeld der Therapie bei Ihrer Versicherung nach Ihrer individuellen Versicherungsbestimmung, wie viele Therapiestunden erstattet werden und lassen sich gegebenenfalls entsprechende Antragsformulare zuschicken. Gerne stehe ich Ihnen auf Wunsch beim Bearbeiten der Formulare zur Seite.
Kostenrückerstattung
Gesetzliche Krankenkassen sind nach dem Gesetz (§ 13 Absatz 5. Sozialgesetzbuches) dazu verpflichtet, für die anfallenden Honorarkosten einer selbst beschafften und notwendigen Psychotherapie in einer Privatpraxis aufzukommen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich zuvor erfolglos um einen zeitnahen Termin bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten bemüht haben. Wartezeiten über drei Monate müssen Sie nicht akzeptieren. Für die Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse, können Sie bei dieser einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Bei den Formalitäten unterstütze ich Sie natürlich gerne und stelle Ihnen die entsprechenden Dokumente zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie individuelle Fragen zu dem Ablauf haben.
Weitere Informationen zum Kostenrückerstattungsverfahren finden Sie unter den folgenden Links:
http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Selbstzahler
Möchten Sie aus persönlichen Gründen die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst tragen, ist das ohne aufwendige Antragsstellung und einem zeitnahen Therapiebeginn möglich. Zudem können individuelle Absprachen hinsichtlich Dauer und Verfahrensweise getroffen werden. Auch für Selbstzahler orientiert sich das Honorar pro Therapiesitzung an die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Psychologisches Coaching und psychologische Beratung sind keine psychotherapeutischen Leistungen. Daher werden die Kosten von den privaten sowie gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfen nicht erstattet. Die einzelnen Sitzungen werden nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) berechnet.